Interventionsanbindung nach VdS 2172-1

Digitalisieren Sie jetzt Ihre Alarmintervention

Unsere Digitalen kommunikationsgeräte für ihre Norm Zertifizierung
Kompatible Alarmierungs- & Interventionsanbindungen
Was wir Ihnen bieten - so funktioniert die Alarmintervention mit unseren Endgeräten in der Praxis.
Fragen und Antworten

Die Interventionskräfte müssen ein Digitales Kommunikationsgerät zur Daten- und Sprachkommunikation mit integrierter Ortungstechnik und eine Totmannschaltung / Überwachungsfunktion zur Einzelüberwachung nutzen (3.1.10 & 4.2.1).

Alle Zeitstempel des Prozesses müssen dokumentiert und der Interventionseinsatz überwacht werden (4.2.1).

Die Identität der Interventionskräfte muss jederzeit überprüfbar sein (5.3).

Meldungen, Informationen und Schutzobjektdaten dürfen lediglich von autorisierten Personen gelesen und modifiziert werden, dies gilt für den Zugriff auf gespeicherte Daten, wie auch während der Datenübertragung (5.4).

Oberstes Schutzziel einer Interventionsstelle ist es, im Interesse einer zielgerichteten Gefahrenabwehr das Schutzobjekt schnellstmöglich zu erreichen (5.9).

Die neue Richtlinie 2172-1 und 2172-2 (2020-09) ist seit dem 01.09.2020 für neue Anerkennungen Verpflichtend.

Allerdings galt für Verlängerungs- und Änderungsaufträge eine Übergangsfrist bis zum 31.08.2021, in der noch nach der 2172 Stand
2005-12 zertifiziert werden konnte.

Routenführung

Immer die schnellste Route, dank Google Maps.

Interventionsbeschreibung ​

Wichtige Informationen direkt zur Hand. Annehmen und ab zum Schutzobjekt.

Aufgaben

Weitere Aufgaben für die Interventionskraft, kein Problem.

Dokumentation

Alle nach VdS 2172-1 geforderten Zeitstempel genau dokumentiert.

Vorlagen

Wiederkehrende Berichte einfach als Vorlagen definieren.

Abschlussberichte​

Direkt vom Handy in die Leitstelle, schnell und sicher.

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