Die Interventionskräfte müssen ein Digitales Kommunikationsgerät zur Daten- und Sprachkommunikation mit integrierter Ortungstechnik und eine Totmannschaltung / Überwachungsfunktion zur Einzelüberwachung nutzen (3.1.10 & 4.2.1).
Alle Zeitstempel des Prozesses müssen dokumentiert und der Interventionseinsatz überwacht werden (4.2.1).
Die Identität der Interventionskräfte muss jederzeit überprüfbar sein (5.3).
Meldungen, Informationen und Schutzobjektdaten dürfen lediglich von autorisierten Personen gelesen und modifiziert werden, dies gilt für den Zugriff auf gespeicherte Daten, wie auch während der Datenübertragung (5.4).
Oberstes Schutzziel einer Interventionsstelle ist es, im Interesse einer zielgerichteten Gefahrenabwehr das Schutzobjekt schnellstmöglich zu erreichen (5.9).